Details zu den Planunterlagen der PKW-Rennstrecke


Vorweg: Gehen wir einmal davon aus, dass Einwohner, Ratsmitglieder und Umweltschützer einig sind in dem Ziel, die Lärmemissionen des Fahrsicherheitszentrums (FSZ) möglichst zu verringern.

Der Rat Embsen möchte den Lärm von der Kartbahn verringern, indem er dort eine Automobilrennstrecke genehmigt, im Gegenzug soll sich der ADAC vertraglich verpflichten, dort die Kartrennen und Karttrainings deutlich einzuschränken.

Der Blaue Himmel ist der Ansicht, dass der Lärm weniger wird, wenn wir unsere seit 5 Jahren andauernde Arbeit fortführen und mit Hilfe von Untersagungsverfügungen des Landkreises Stück für Stück die Aktivitäten auf der Kartbahn auf das bisher genehmigte Maß beschränken, wodurch es in den letzten 3 Jahren ja schon deutlich ruhiger geworden ist.

Wenn beide Wege zum Ziel führen würden, dann bräuchten wir nicht streiten. Leider führen nicht beide Wege zum Ziel. Denn die beiden vom Rat Embsen in dem Verfahren bisher öffentlich ausgelegten Änderungsentwürfe für den B-Plan beschreiben jeweils eine ganz andere Genehmigungslage als die vom Rat Embsen gewünschte. Das ist aber ja auch nicht weiter verwunderlich: Warum sollte der ADAC eine B-Plan-Änderung beantragen und bezahlen, die dazu führt, dass danach der Betrieb deutlich eingeschränkt ist.

Der Blaue Himmel hat in der Vergangenheit in Schreiben an die Embsener Ratsmitglieder und in zwei Bürgerinformationen auf Unstimmigkeiten zwischen dem gemeinsamen Ziel und den jeweiligen Planentwürfen hingewiesen. Dabei haben wir die kritischen Textstellen in den jeweiligen Planunterlagen benannt. Der Rat Embsen hat trotz dieser Informationen und unserer Einwendungen am 24. Oktober 2016 einen neuen Bebauungsplan für die Kartbahn beschlossen; mit einem zum zweiten Mal geänderten Durchführungsvertrag, den wir noch nicht kennen, weil er noch nicht bekannt gemacht wurde.

Damit sich alle Bürger über die Sachlage ein eigenes Bild machen können, erklären wir im Folgenden unsere Argumentation im Detail. Dabei betrachten wir den Entwurf der Planänderung der zweiten öffentlichen Auslegung, welcher der letzte öffentlich bekannte Entwurf ist (Stand 06.11.2016). Hierauf bezog sich auch unsere 2. Bürgerinformation. Öffentlich ausgelegte Planunterlagen in einem Bauleitverfahren beschreiben genau das, was ein Gemeinderat zu beschließen beabsichtigt.

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Fehlende Begründung bzw. gegenteilige Begründungen für die Planänderung

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Zusätzlichkeit - keine Einschränkungen des Betriebes laut Durchführungsvertrag.

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Nun auch Fahrsicherheitstraining auf der Kartbahn erlaubt.

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Mangelhaftes Lärmgutachten.

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F-Plan wird nicht beachtet.


Die obigen fünf Detailerklärungen entsprechen den Angaben unserer zweiten Bürgerinfo. Wir haben am Samstag, den 12.11.2016, die umfangreiche Dokumentation der Abwägungen (42 Seiten) unserer Einwendung zugestellt bekommen. Nach kurzer Durchsicht stellen wir fest (Stand 13.11.2016), dass der Rat Embsen den Durchführungsvertrag an entscheidenden Stellen geändert hat. Das ist sehr erfreulich.

PDF open Ergebnis der Abwägungen.

Wir warten nun darauf, Einblick in die gesamten geänderten Planunterlagen zu bekommen.